Der Unternehmer ist
gemäß gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitsschutzgesetz §5, Betriebssicherheitsverordnung
§3, Gefahrstoffverordnung §7) gefordert, Arbeitsplätze nach deren Gefährdung für
die Mitarbeiter/innen zu untersuchen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Ebenso müssen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ermittelt und
durchgeführt werden, die das Risiko auf ein ausreichendes Maß reduzieren. Dabei
handelt es sich um technische, organisatorische und personengebundene
Maßnahmen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen/Arbeitssysteme
erfolgt in der Regel tätigkeitsbezogen (z.B. nach BGI/GUV-I „Beurteilung von Gefährdungen
und Belastungen am Arbeitsplatz“). Gefährdungen werden nach Gefährdungsarten u.a.
wie folgt festgelegt:
- Mechanische Gefährdung
- Elektrische Gefährdung
- Gefahrstoffe (Chemische Gefährdung)
- Biologische Gefährdung
- Brand – und Explosionsgefährdung
- Thermische Gefährdung
- Physikalische Gefährdung
- Gefährdung durch die Arbeitsumgebung
- Psychische Belastung
- Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Gefährdung durch Arbeitsorganisation
Wir erstellen –
zusammen mit Ihnen – die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und stellen die
notwendigen Maßnahmen vor. Zusammen mit Ihren Mitarbeitern setzen wir die
Maßnahmen um.